Für Makler, Käufer, Vermieter, Mieter

Maklerrecht

Rechtsanwalt für Maklerrecht in Köln

Der Makler als Immobilienvermittler

Sie möchten eine Immobilie verkaufen, kaufen, vermieten oder mieten? Ein Makler entlastet Sie bei der Vermittlung von Immobilien.

Ein echtes Maklergesetz gibt es im deutschen Recht bisher nicht. Bei Streitigkeiten kommen lediglich Paragraphen zum Maklerrecht zur Anwendung, die im Einzelfall den Prozess entscheiden.

Gerne beraten wir Sie rund um das Thema Maklerrecht, Maklervertrag, Provision, Reservierung und Aufwandsentschädigung.

Maklerrecht für Makler

Als Maklerin oder Makler sollten Sie darauf achten, dass sowohl Ihre Tätigkeit als auch der jeweilige Auftrag exakt definiert sind. Überreichen Sie Ihrem Auftraggeber z.B. lediglich eine Liste möglicher Mieter oder Käufer, so handeln Sie als Nachweismakler. Führen Sie zusätzlich die Verhandlungen bis zum Abschluss eines Vertrages, sind Sie ein Auftragsmakler. Die Wahl der Tätigkeitsbezeichnung entscheidet maßgeblich über die Höhe der Provision.

Bei der Auftragsvergabe unterscheidet man zwischen Alleinauftrag, Allgemeinauftrag und dem qualifizierten Alleinauftrag.  Bestehen Sie am besten auf eine schriftliche Vertragsgrundlage. So vermeiden Sie mögliche Streitigkeiten bezüglich Ihres Provisionsanspruches. Gerne unterstützen wir Sie bei Vertragsentwurf oder der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Maklerrecht für Kunden

Besonders in Städten und beliebten Vororten sind Immobilien zum Kauf oder zur Miete sehr begehrt. Ein Makler kann Ihnen als Verkäufer oder Vermieter viel Arbeit abnehmen. Suchen Sie schon länger vergeblich nach einem Haus oder einer Wohnung? Auch in diesem Fall kann ein Makler, der sich auf dem Immobilienmarkt vor Ort gut auskennt und über ein großes Netzwerk verfügt, hilfreich sein.

Achten Sie darauf, dass ein Maklervertrag schon durch gemeinsame Besichtigung einer Kauf-Immobilie zustande kommen kann. Bei Vermietungen ist ein dagegen ein schriftlicher Vertrag notwendig.

Gerne beraten und begleiten wir Sie im Streitfall oder entwickeln einen individuellen Maklervertrag für Sie.

Rund um Maklervertrag und Provision

Was können wir für Sie tun?

Durchsetzung von Provisionsansprüchen

Abwehr von Provisionsansprüchen

Entwicklung von Maklerverträgen

Streitigkeiten über Reservierungsentgelte

Streitigkeiten über Aufwandsentschädigungen

Prüfung von Maklerverträgen

Rechtsanwalt für Maklerrecht in Köln

Bundesweite Rechtsberatung

Flexibel und mobil

Dank moderner Kommunikationsmittel beraten und begleiten wir Sie auch außerhalb Kölns in allen Rechtsfragen zum Thema Maklerrecht.

Kontakt

ABC Rechtsanwaltskanzlei

Büro Köln-Dellbrück

Bensberger Marktweg 404a
51069 Köln (Dellbrück)

Tel: +49 (0) 221 986 57 104
Fax: +49 (0) 221 986 58 309

Büro Köln-Mülheim

Am Kabellager 11
51063 Köln (Mülheim)

Tel: +49 (0) 221 986 57 451
Fax: +49 (0) 221 986 58 309

E-Mail: info@abckanzlei.de

Erfahrungen & Bewertungen zu ABC Rechtsanwaltskanzlei

Datenschutz